Selbstverpflichtung zum Umgang mit Fördergeldern von Wirtschaftsunternehmen
Selbsthilfeverbände und Krankenkassen haben eine Selbstverpflichtungs-Erklärung entwickelt, mit der sich Selbsthilfe-gruppen und -Organisationen zu Unabhängigkeit und Neutralität verpflichten. Darüber hinaus sollen keine für Firmen werbenden Informationen ohne Offenlegung (Transparenz) stattfinden. Desweiteren ist die Verpflichtung zum Datenschutz enthalten sowie der Verzicht auf Vergabe von Nutzungsrechten am Vereins-Namen oder –Logo an Wirtschaftsunternehmen. Hintergrund für diese Regelung durch Krankenkassen und Selbsthilfeverbände sind im Wesentlichen bestimmte Missstände zwischen Pharmafirmen und Gruppen chronisch Kranker gewesen.
Das gemeinnützige Institut AMPU VITA e. V. unterstützt diese, den Selbsthilfegedanken stärkenden, neuen Regeln und gehen freiwillig in vollem Umfang diese Selbstverpflichtung ein! Wir finanzieren unsere Arbeit und Angebote ausschließlich über Spenden, Stiftungen und Sponsoren sowie zu einem geringen Teil über Mitgliedsbeiträge.